Das aktive Einkommen ist der Lohn bzw. das Gehalt, das du für deine geleistete Arbeit erhältst. Deinen Lohn kannst du selbst durch Weiterbildungen verbessern, indem du dann eine höhere Position mit besserem Gehalt einnimmst. Das geht zumeist aber auch mit mehr Verantwortung einher. Was hier möglich ist, liegt im Rahmen deiner Fähigkeiten und Möglichkeiten. Viele Unternehmen bieten auch eine Weiterentwicklung innerhalb des Unternehmens an. Solche Weiterentwicklungen können mittelfristige bis langfristige Ziele sein.
Hast du das Gefühl, du wirst unter Wert bezahlt, fühlst dich allgemein nicht wohl oder wirst in deiner Entwicklung gehemmt, kann auch ein Jobwechsel richtig sein. Der passende Zeitpunkt und die Beweggründe sollten natürlich entsprechend abgeschätzt werden und liegen in deinem Ermessen.
Manche Firmen bieten bei der Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten Boni oder eine Provision an. Auch dies ist eine Möglichkeit dein Gehalt aufzustocken.
Ebenso kannst du dich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen, wobei hierzu viel Engagement und Selbstständigkeit benötigt wird. Arbeitest du im Krankheitsfall nicht, hast du entsprechende finanzielle Ausfälle. Du bist außerdem für alles voll haftbar.
Auch ein Nebenjob kann sich anbieten. Hierbei gibt es jedoch rechtliche Vorgaben im Vergleich zum Primärjob zu beachten. So gibt es gesetzliche Vorgaben, wie viele Stunden pro Tag in Summe gearbeitet werden dürfen. Ebenso darfst du nicht im Urlaub des Primärjobs in einem Nebenjob arbeiten, da der Urlaub der Erholung dienen soll.
Möchtest du dich für einen Nebenjob entscheiden, frage dich außerdem wie viel Geld zusätzlich benötigt wird. Lege die Jobsuche danach aus, insbesondere auch mit der Stundenanzahl und wie lange du den Nebenjob machen möchtest. Übernimm dich dabei nicht, denn du brauchst auch Pausen.
Auch als Jugendliche/r ist es ab 13 Jahren möglich zu arbeiten und sein Taschengeld damit aufzubessern. Es gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Vorrausetzung ist allerdings immer die Zustimmung der Eltern.
Ab 13 Jahren darfst du max. 2h pro Tag arbeiten, jedoch nicht vor der Schule und nicht nach 18.00 Uhr.
Mit 15 bis 17 Jahren darfst du als Schüler bis zu 4 Wochen pro Jahr einem Ferienjob zwischen 6.00-20.00 Uhr, in Ausnahmen bis 22.00, jedoch nicht samstags oder sonntags nachgehen.
Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Jugendliche leider nicht. Daher ist Vorsicht vor Ausbeutung geboten.
Vorteilhaft kann ein Nebenjob als Jugendlicher in einem Bereich sein, in dem man später arbeiten möchte. Ein potentieller Arbeitgeber kennt dich bereits und du erhältst erste Einblicke und Kenntnisse ins Arbeitsleben. Damit kann mach sich in der späteren Bewerbungsphase für Arbeitgeber attraktiv machen und hervorstechen.
Eine weitere Möglichkeit einer Nebeneinkunft, die jedoch nicht als Lohn berechnet wird, ist die Aufwandsentschädigung in einem Ehrenamt. Hier gibt es jedoch eine jährliche Obergrenze.
Du kannst hier über deine Probleme und Sorgen schreiben, seien es Krankheit, Depressionen, Mobbing, Trauer oder Liebeskummer oder andere Themen, die dich belasten.
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