LEITFADEN PROFESSIONELLE HILFE FINDEN (D)

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Leitfaden professionelle Hilfe finden (D)

Leitfaden professionelle Hilfe finden (D)

10.06.2022

- Wie finde ich einen Therapeuten?

- Was muss ich machen? Was ist nötig und was nicht?

- Was mache ich, wenn ich nicht direkt einen Therapeuten finde?

- Welche Kosten können entstehen?

 

 

Wenn es dir nicht gut geht, ist es am besten du gehst zuerst zum Hausarzt. Dort sollten am besten alle Infos von allen Ärzten zusammenlaufen. So hat er einen guten Überblick, kann schnell und einfach unterstützen, z.B. auch mit Krankschreibungen. Zusätzlich kann er andere körperliche Ursachen ausschließen. Das ist für eine richtige Diagnose wichtig. Viele Psychiater schicken einen auch erst zum Hausarzt aus diesen Gründen. Zuerst zum Hausarzt zu gehen, ist aber nicht zwingend erforderlich.


Psychiater oder Therapeuten verlangen teilweise eine Überweisung. Diese ist aber nicht zwingend notwendig. Sie macht nur den organisatorischen Aufwand einfacher. Man kann auch ohne Überweisung hin, z.B. wenn man keinen festen Hausarzt hat. Wird man zu einer Überweisung vor dem Erstgespräch aufgefordert und möchte keine mitnehmen, sollte man dies vorab am Telefon klären.

 

Eine Liste mit Therapeuten kann man über unterschiedliche Wege erhalten. Z.B. über den Hausarzt, den Psychiater oder die eigene Krankenkasse (einfach online nachfragen, meist gibt es ein Kontaktformular für Versicherte). Vorteil der Krankenkasse ist, dass nur Therapeuten gelistet werden, deren Behandlung auch übernommen wird. Man kann allerdings auch in den Gelben Seiten oder online suchen (z.B. unter therapie.de oder medivergleich.de).

 

Ob Therapeut oder Psychologe dran steht macht meist keinen Unterschied, sondern gibt Studium und Weiterbildung an. Wichtig ist, dass diejenigen eine Kassenzulassung haben, damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können. Daneben gibt es auch Therapeuten, bei denen nur „Privatpatienten“ bzw. Privatzahler dran steht. Dann müssen die Kosten selbst übernommen werden. Das gilt auch für Heilpraktiker oder Namen wie Life Coaches. Vorteil bei Selbstzahlung ist, dass es keine offizielle Diagnose in einer Krankenakte gibt. Dies kann beispielsweise für Patienten im öffentlichen Dienst und bei Verbeamtung von Interesse sein. 

 

Eine Kontaktaufnahme zum Therapeuten ist vorab und zur Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Eine Art offene Sprechstunde zu der man einfach hingehen kann, gibt es nicht. Eine Terminanfrage kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die meisten Therapeuten bevorzugen eine telefonische Kontaktaufnahme oder bitten auch nach einer ersten E-Mail um einen Anruf um deinen Termin festzulegen oder noch Details zu besprechen. Darauf solltest du dich gefasst machen. Fällt dir Telefonieren schwer, suche dir am besten eine entsprechende Unterstützung. Ggf. hilft hier auch ein guter Hausarzt weiter. Manche Therapeuten haben feste Telefonzeiten, diese findest du oft online oder als Bandansage.

 

Zur Terminvereinbarung reicht es oftmals zu nennen, dass man über eine Krankenkasse (oder privat) versichert ist, den Namen und wie man Zeit hat. Ebenso sollte man ganz grob umreißen, warum man einen Termin braucht. Dabei muss man noch nicht zwingend (Verdachts-)Diagnosen nennen, sondern dass es einem nicht gut geht, man Beschwerden hat oder aber auch, dass man vom Hausarzt überweisen wird.

 

Am besten sollte man zu Beginn gleich nach einer Warteliste fragen. Diese können leider sehr lange sein. Daher ist es ratsam gleich bei mehreren Therapeuten parallel anzufragen. Es kann zu allgemeinen Ablehnungen kommen, weil der Therapeut z.B. keine weiteren Patienten aufnehmen kann. Zusätzlich sollte man immer das Erstgespräch abwarten, ob es zwischen dir und dem Therapeuten harmonisiert. Tut es das nicht, hat man gleich noch einen Termin bei einem anderen Therapeuten oder kann danach auch vergleichen. Wartelisten können ebenfalls unterschiedlich lang sein. Je nachdem wie der Therapeut das Gespräch einschätzt und es seine Kapazitäten zulassen, kann man auch schneller einen Platz erhalten. Daher nie von der Länge einer Warteliste abschrecken lassen. Absagen kann man immer noch, aber erst mal drauf stehen, ist wichtig.

 

Viele Therapeuten bieten zeitnah ein Erstgespräch oder wenige Notfallstunden an, können den Patienten aber dann nicht lückenlos übernehmen. Das hängt davon ab, wie schnell ein Platz bei ihnen frei wird und wie dringend die Therapie ist. Erst- und Akutgespräche dienen einer ersten Einschätzung, dem Kennenlernen, ob es zwischenmenschlich passt und auch ob der Therapeut die richtige Fachausbildung für den Patienten hat, z.B. Persönlichkeitsstörungen, Trauma, Depressionen etc. Zusätzlich kann ein Therapeut abschätzen, ob ein klinischer Aufenthalt evtl. vorab besser sei. Dies kann er dann mit dem Patienten besprechen.

 

Was ist wenn man keinen Platz findet? Das kann passieren, wenn Therapeuten stark überlaufen sind und einfach nicht noch mehr Klienten auf eine Warteliste schreiben möchten. Daher ist es von Anfang an gut, wenn du eine Liste führst: Welchen Therapeuten hast du wann kontaktiert? Per Mail oder telefonisch? Kam eine Antwort? Wann kam die Absage? Findest du einfach keinen Therapeuten, kannst du mit dieser Liste auf deine Krankenkasse zugehen und um ein Kostenerstattungsverfahren bitten. Damit werden dann von der Krankenkasse auch Kosten von Therapeuten übernommen, die man sonst privat zahlen müsste. Bevor das passiert, muss der Patient jedoch in einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Akutgespräch) bei einem „Kassentherapeuten“ gewesen sein. Dieser muss die Dringlichkeit einer Therapie bestätigen. Eine entsprechende Bestätigung kann auch über einen Hausarzt erfolgen. Das Kostenerstattungsverfahren muss erst beantragt und von der Krankenkasse bewilligt werden, bevor die Therapie als Selbstzahler mit Kostenerstattung angefangen wird. Ansonsten kann es sein, dass der Patient auf den Kosten als Selbstzahler sitzen bleibt und die Krankenkasse die Übernahme verweigert. Zusätzlich muss der Nachweis erfolgen, dass auch eine Terminsuche über eine Servicestelle stattgefunden hat und erfolglos blieb. Als Richtwert gelten 5 erfolglose Versuche (https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/).

 

In Deutschland werden die Kosten für therapeutische Behandlungen (ambulant und (teil-)stationär) von der Krankenkasse übernommen. Die Anträge laufen über den Therapeuten. Lediglich wenn von den Therapeuten eine Selbstzahlung verlangt wird, weil sie beispielsweise keinen sogenannten Kassensitz haben, müssen die Kosten selbst getragen werden.

 

 

 

- Kann ich meine Therapie verlängern? Wie oft und wie lange?

- Wie viele Stunden können maximal beantragt werden?

- Welche Behandlungen gibt es?

 

 

Eine Akutbehandlung ist ein sofortiger Behandlungsbedarf, denn ohne diese Unterstützung könnte der Patient möglicherweise noch schwerer erkranken. Damit gilt es beispielsweise auch eine Einweisung in ein Krankenhaus oder eine Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden. Die Akutbehandlung kann sehr rasch nach dem Erstgespräch beginnen. Sie kann aus bis zu 24 Einheiten zu je 25 Minuten bestehen. Meist werden 12x 50 min zusammengelegt. Die Akutbehandlung muss nicht bei der Krankenkasse beantragt werden, sie muss ihr jedoch gemeldet werden (das macht Therapeut über Krankenkassenkarte).

 

Erstgespräche (oder probatorische Sitzungen) sind bis zu 4 h. Hierbei wird abgeklärt ob Patient und Therapeut zueinander passen und ob eine Therapie vorstellbar ist. Ebenfalls wird geklärt, ob zeitlich Termine passen und ob eine Therapie dort langfristig möglich ist. Der Therapeut prüft, ob eine Therapiemotivation beim Patienten besteht und eine tragfähige therapeutische Beziehung möglich ist. Außerdem erklärt der Therapeut das langfristige Vorgehen.

 

 

Durch eine Akutbehandlung und Erstgespräche können demnach 16 h bei einem Therapeuten abgedeckt werden ohne einen Antrag bei der Krankenkasse zu stellen.

 

 

Therapie kann einzeln oder auch in Gruppen stattfinden.

Kurzzeittherapie: 2x12 Stundenblöcke, die der Therapeut bei der Krankenkasse beantragt.

Langzeittherapie: Unterscheidung bei der Therapierichtung

Verhaltenstherapie:

               60 h Erstantrag

               80 h Therapieverlängerung

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:

               60 h Erstantrag

               100 h Therapieverlängerung

Analytische Psychotherapie:

               160 h Erstantrag (Einzel)

               80 h Erstantrag (Gruppe)

               300 h Therapieverlängerung (Einzel)

               150 h Therapieverlängerung (Gruppe)

Sind die Therapiestunden aufgebraucht, so kann eine Verlängerung beantrag werden. Wenn von der Krankenkasse eine zweite Verlängerung abgelehnt wird (eine zweite Verlängerung muss der Therapeut gut begründen), kann der Therapeut zur Überbrückung wieder Akutbehandlungsstunden (12 h) vornehmen. Wie flexibel das gehandhabt wird, kommt stark auf den Therapeuten an.

 

 

 

- Kann ich meinen Therapeuten während der Therapie wechseln?

- Kann ich die Therapierichtung wechseln?

 

Wechselt man die Therapierichtung, zählen die Stunden neu und es kommt nicht zu einer Sperrfrist durch die Krankenkasse. Ein Therapiewechsel ist eine Möglichkeit, nicht ohne Therapie zu sein, jedoch muss dann auch der Therapeut gewechselt werden. D.h. man beginnt inhaltlich neu. Ein Klinikaufenthalt ist jedoch immer möglich, wenn dieser dringlich ist.

 

Therapiewechsel sind immer möglich, jedoch sind die bewilligte Stunden aber von der Therapierichtung abhängig und verfallen dann, wenn man im laufenden Antrag die Therapierichtung wechselt.

 

 

Ein Therapeutenwechsel ist immer möglich und auch sinnvoll wenn es nicht mehr passt. Man fühlt sich unwohl oder unverstanden, kann sich nicht öffnen. Dann ist ein Wechsel sinnvoll. Während eine bewilligte Therapie läuft, ist es immer möglich ein Erstgespräch wo anders zu machen und sich eine zweite Meinung einzuholen. Bei einem Therapeutenwechsel können normalerweise die bewilligten Stunden mitgenommen werden, da diese sich auf die Therapierichtung beziehen und nicht auf den Therapeuten als Person. Manche Therapeuten behaupten, die Stunden würden dann verfallen, um den Patienten zu binden. Am besten ist es immer bei der Krankenkasse nachzufragen wie es bei einem Therapeutenwechsel mit den bewilligten Stunden steht, um Sicherheit zu erhalten. Ein Therapeutenwechsel ist immer möglich, wenn die Stunden aufgebraucht sind. Gab es jedoch schon eine Verlängerung, muss geprüft werden, ob bei einem neuen Therapeuten weitere Stunden von der Krankenkasse übernommen werden können.

 

 

- Wie komme ich an einen Psychiater?

 

Will man zu einem Psychiater, ist auch hier der erste Gang zum Hausarzt am besten. Dort sollten alle Infos zusammenlaufen, jedoch ist der Gang zum Hausarzt nicht zwingend erforderlich. Teilweise verlangen Psychiater Überweisungen vom Hausarzt. Sie macht nur den organisatorischen Aufwand einfacher. Man kann auch ohne Überweisung hin, z.B. wenn man keinen festen Hausarzt hat. Wird man zu einer Überweisung aufgefordert und möchte keine mitnehmen, sollte man dies vorab am Telefon klären. Psychiater kann man über den Hausarzt, die Krankenkasse oder Suchportale finden. Termine sind meist wie bei allen Fachärzten nur nach Vereinbarung, weshalb man diese am besten online (Portal) oder telefonisch ausmacht. Telefonisch gelangt man eine Sprechstundenhilfe, mit der man den Termin vereinbart, genauso wie bei anderen Ärzten auch.

 


- Wie ist es mit Klinikaufenthalten?

- Wie viel kostet ein Klinikaufenthalt?

- Welche Richtungen gibt es?

- Was ist bei einem Notfall?

 

 

Für einen regulären (geplanten) Klinikaufenthalt wird immer eine Überweisung (meist vom Hausarzt) benötigt. Eine Anmeldung und Terminvereinbarung ist zwingend notwendig und oftmals mit Wartezeiten verbunden. Daher sollte ein Klinikaufenthalt geplant werden. Eine Anmeldung kann auch über den Hausarzt oder Psychiater veranlasst werden und kann dann möglicherweise schneller sein. Die Wartezeit für einen Klinikplatz ist oftmals auch mit der Dringlichkeit der Aufnahme verbunden, weshalb der eigene Platz auf der Warteliste verschoben werden kann – nach vorne oder nach hinten, je nach eigener Verfassung.

 

Bei einem Klinikaufenthalt fallen wie bei jedem anderen Krankhaus Gebühren in Form eines Krankenhaustagegelds an. Dieses beträgt 10 € pro Tag, aber maximal 280 € für das gesamte Jahr. Der Batrag kann zusätzlich bei der Lohnsteuer unter besondere Belastungen angegeben werden, womit je nach Höhe des Bruttolohns Kosten erstattet werden können. Deckt deine Krankenzusatzversicherung diese Kosten ab, kann man sie auch dort geltend machen.

 

Ob die Kosten für eine Privatklinik (ähnlich wie ein Therapeut für Selbstzahler) von der Krankenkasse übernommen werden und welche Bedingungen dafür nötig sind, gilt es vorab mit der Krankenkasse und der Klinik zu klären.

 

Eine Krisenintervention dauert meist nur wenige Tage und tritt oft ungeplant ein. Sie wird von einem selbst oder von außen herbeigeführt, wenn man eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt. Oftmals geht sie mit einer akuten Suizidgefahr einher. Daher kann es teilweise auch eine Notfallverwahrung ohne Therapie sein, bis sich die Situation des Patienten beruhigt und verbessert hat. Sie dient oftmals nur der Verhinderung einer Gefahr und dauert so lange bis der Patient wieder stabil ist und er entlassen werden kann. In einer Krisenintervention wird daher oft auf Medikamente zurückgegriffen. Es findet jedoch meist keine therapeutische Behandlung statt.

 

Bei Klinikaufenthalten werden unterschiedliche Systeme unterschieden: Tagesklinisch (oder teilstationär) werden Patienten aufgenommen, die morgens anreisen und am späten Nachmittag wieder nach Hause fahren. Hierbei wird man entweder in die gewohnte Umgebung nach einem stationären Aufenthalt schrittweise zurückgeführt oder man soll dieser nicht vollständig entrissen werden.

 

Stationär bedeutet, man ist rund um die Uhr in der Klinik anwesend. Man wird aus der Alltagsumgebung herausgenommen, die Stress und Trigger enthalten kann und kommt somit in einen geschützten Rahmen, wo es ebenfalls rund um die Uhr Betreuung und Ansprechpersonen gibt.

 

Die Behandlung in einem (teil-)stationären Konzept ist viel intensiver als ambulant. Dauer und Zielsetzung eines Klinikaufenthalts lassen sich in Vorabgesprächen klären. Ebenso kann erfragt werden, ob nach einem stationären Aufenthalt ein teilstationärer Anschluss möglich ist, um den Übergang nach Hause und womöglich bis zu dem Beginn einer ambulanten Therapie einfacher zu gestalten.

 

Kliniken stellen oft die Aufgabe in der Zeit des Aufenthalts einen ambulanten Therapeuten zu finden. Sie können mit Listen und Feedback unterstützen, machen jedoch keine Termine für dich aus. Der Therapiewunsch und die damit zusammenhängenden Hürden werden als Motivationsschub vom Patienten erwartet um gesund zu werden.

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