Schweigepflicht (auch Verschwiegenheitspflicht) bedeutet allgemein dass einer bestimmten Berufsgruppe anvertraute Geheimnisse nicht an Dritte weitergegeben werden darf. Dies kann ein Amtsgeheimnis, ein Arztgeheimnis oder auch ein Beichtgeheimnis sein. Der Geheimnisträger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, außer er wird durch die direkte Person oder Gesetze (Offenbarungspflicht) davon entbunden.
Ärztliche Schweigepflicht
Ärztliche Schweigepflicht (auch Arztgeheimnis) bedeutet, dass ein Mediziner das Besprochene, Behandlungsmethoden und Testergebnisse nicht an Dritte weitergeben darf. Die ärztliche Schweigepflicht ist ein Patientenrecht. Ein erwachsener Patient muss den Arzt mündlich oder schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden, damit dieser z.B. mit Familienangehörigen drüber reden darf. Hat man bedenken, so sollte man den Arzt zu Beginn des Gespräches auf die Schweigepflicht hinweisen: das Gespräch ist vertraulich zu behandeln.
Neben dem Recht auf Selbstbestimmung ergibt sich die ärztliche Schweigepflicht aus dem Behandlungsvertrag mit dem Arzt, dem Strafgesetzbuch („Verletzung von Privatgeheimnissen“), den Berufsordnungen (BO) der Landesärztekammern (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den Datenschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer.
Unter die ärztliche Schweigepflicht fallen ebenfalls Angehörigen der nichtärztlichen Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, z. B. nichtärztliche Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz, Medizinische Fachangestellte, Krankenschwestern und Krankenpfleger, Hebammen, Masseure, Krankengymnasten, medizinisch-technische Assistenten usw.
Was fällt unter die ärztliche Schweigepflicht?
Das Strafgesetzbuch (StGB), der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), die Berufsordnungen der Landesärztekammern und die Datenschutzgesetze der Bundesländer regeln die ärztliche Schweigepflicht.
Unter die Schweigepflicht fällt beispielsweise:
- Namen und persönliche Daten des Patienten
- Patientenakte (Testergebnisse, Röntgenaufnahmen, Behandlungsplan, Medikamente, Notizen, etc.)
- die Tatsache, dass der Patient von diesem Arzt behandelt wird/ wurde („er war da“)
- jegliche Meinung oder Äußerung, die der Patient dem Arzt gegenüber gemacht hat
- weitere Informationen über den Patienten (Beruf, Familie, Finanzen, etc.)
- Dinge, die der Arzt unfreiwillig miterleben musste, z.B. Familienstreit bei einem Hausbesuch oder Streit in seiner Praxis
- Angaben, die der Patient über Dritte gemacht hat (z.B. über einen erkrankten/s Freund/ Familienmitglied)
- Drogen- oder Alkoholprobleme
- Die Schweigepflicht besteht auch nach dem Tod des Patienten weiter, außer er wurde vor dem Tod durch den Patienten davon entbunden oder eine geänderte Gesetzeslage schreibt es vor.
- Ärzte, die der Betroffene per Verfügung aufsuchen muss (z.B. Betriebsarzt, Vertrauensarzt, Polizeiarzt, D-Arzt, Arzt/ Krankenhaus nach Betriebsunfall, etc.)
Quellen
https://de.wikipedia.org/wiki/Verschwiegenheitspflicht
https://www.anwalt.org/aerztliche-schweigepflicht/
https://kinderarzt-pocking.de/aerztl-schweigepflicht/
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
https://www.forum-verlag.com/blog-gp/aerztliche-schweigepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__34.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__139.html
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Wann-man-die-Schweigepflicht-brechen-darf-269656.html
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Kinderschutz-Wann-Aerzte-reden-duerfen-290583.html
https://www.dr-datenschutz.de/kindeswohlgefaehrdung-vs-datenschutz-zulaessige-datenweitergabe-an-jugendaemter/
https://www.recht-relaxed.de/WebS/RechtRelaxed/DE/KoerperSex/Patientenrechte/patientenrechte_node.html
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Ratgeber_Patientenrechte.pdf?__blob=publicationFile&v=23
https://www.aerzteblatt.de/archiv/63334/Ethik-in-der-Psychotherapie-Schweigepflicht-Unterschiedliche-Auslegungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Beichtgeheimnis